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VfB begrüßt Lockerungen, übt sich aber in Geduld

Am kommenden Montag (8. März) ist laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gemeinsamer Sport im Freien ohne Wahrung eines Mindestabstandes nur für maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zulässig. Eine Sonderregelung gilt ausschließlich für Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, die im Außenbereich in einer Gruppe von maximal 20 Personen plus maximalzwei Übungsleiter ein gemeinsames Sportangebot durchführen dürfen.

Der VfB begrüßt grundsätzlich Lockerungen für den Sport, möchte jedoch die Verantwortung für differenzierte Zulassungen nicht übernehmen. VfB-Vorsitzender Georg Garz hofft auf eine stabile oder sinkende Inzidenzzahl und rechnet mit einer breiten Lockerung, sprich Öffnung der Bezirkssportanlage, frühestens zum 22. März 2021. „Die aktuelle Verordnung verlangt einen dauerhaften Mindestabstand von 5 Metern während des Trainings – das halte ich für schwer bis kaum umsetzbar. Wir werden gemeinsam mit der Jugendabteilung einen Weg finden, diese neuen Auflagen praktikabel umzusetzen.“ Er könne nachvollziehen, dass besonders die Kinder und Jugendliche auf eine Rückkehr zum Vereinsfußball „brennen“, mahnt jedoch auch zur Besonnenheit. „Zu wissen, dass ich mit meinen Jungs schon bald wieder auf dem Platz trainieren und spielen kann, wenn ich mich jetzt noch zwei bis drei Wochen diszipliniere, ist doch ein Anreiz“, sagt Garz. Er hofft auf eine baldige Rückkehr aller VfB-Teams auf den Trainingsplatz, vorausgesetzt die Inzidenzzahl bleibt stabil unter 50. Der Vorstand wolle die Zeit nutzen, um ein modifiziertes Konzept für alle Altersklassen zur Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

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